AGB Seminare, Trainings & Workshops der NATURAL LAW GmbH Stand 1.1.2015
1.Geltungsbereich
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen der Seminare, Trainings, Workshops, Referate und Couching und ähnliche Veranstaltungen, nachfolgend „Seminare“ genannt.
b. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots der Natural Law durch den Kunden.
c. Soweit Verträge oder Angebote der Natural Law abweichende Bedingungen enthalten, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.
d. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit Kunden auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Angebote und Leistungen der Natural Law .
2. Seminaranmeldung
Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich vorgenommen werden und ist verbindlich. Da die Seminartermine resp. die TeilnehmerInnenzahl begrenzt sind, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Minimale TeilnehmerInnenzahl
Seminare für Privatpersonen werden in der Regel erst ab 10 TeilnehmerInnen durchgeführt. Seminare für Unternehmungen und Organisationen unterliegen keiner Mindestzahl.
4. Maximale TeilnehmerInnenzahl
Um die Trainingsziele erreichen zu können, ist die TeilnehmerInnenzahl für alle angebotenen Halbtages- und Tages- Seminare der Natural Law als Maximalzahl 25 TeilnehmerInnen begrenzt. Vorbehalten sind vorgängig abgemachte Ausnahmefälle mit dem jeweiligen MFT-Center, welche in der Regel den Einsatz von Zusatztrainern zur Folge haben.
5. Meldung der definitiven TeilnehmerInnenzahl
Bis spätestens 48 Stunden vor Anlassbeginn erhält Natural Law jeweils vom jeweiligen MFT- Center die genaue TeilnehmerInnenliste.
6. Seminardurchführung
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Instruktors oder Referenten, bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl, sowie von der Natural Law nicht zu vertretenden Ausfällen und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten. Für Gegenstände, die in die Seminare mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt die Natural Law keinerlei Haftung.
7. Seminarabmeldung
Abmeldungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen und erhalten ihre rechtliche Gültigkeit erst durch die schriftliche Rückbestätigung der Natural Law. Für alle Seminare und Trainings wird bei Absage wie folgt in Rechnung gestellt: 31 bis 60 Kalendertage vor Seminartermin 50% des Seminarpreises 11 bis 30 Kalendertage vor Seminartermin 75% des Seminarpreises 0 bis 10 Kalendertage vor Seminartermin 100% des Seminarpreises
8. Seminarerfolg
Der Unterricht und die Übungen in den Seminaren sind so gestaltet, dass eine aufmerksame/r Teilnehmer/in die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet die Natural Law indes nicht.
9. Rechnungsstellung
Wenn sich der Seminarauftrag eines Kunden über mehrere Monate erstreckt, ist die Natural Law berechtigt, die erbrachte Leistung monatlich im nach hinein in Rechnung zu stellen.
10. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt. Die Natural Law ist zur Geheimhaltung der während der Durchführung des Auftrages bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet und bewahrt über Inhalt und Durchführung der Zusammenarbeit Vertraulichkeit und über ihm bekannt gewordene Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
11. Copyright Seminar-Unterlagen
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung sämtlicher Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, sind vorbehalten. Die Inhalte dürfen – auch auszugsweise – ohne die schriftliche Genehmigung der Natural Law , auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
12. Zahlungskonditionen
Alle Gebühren sind nach Datum der Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Natural Law berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.